Allgemeine Geschäftsbedingungen von CityParks
Ihre Sicherheit ist uns wichtig. Informieren Sie sich hier über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung unserer Parkservices.

Grundlagen unserer Vereinbarung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Parkservices von CityParks am Flughafen Stuttgart. Mit der Buchung eines unserer Parkprodukte erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Sie dienen der rechtlichen Absicherung beider Parteien und schaffen Vertrauen in unsere Dienstleistungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Cityparks
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen
Cityparks, vertreten durch den Geschäftsführer Nevreste Cosgun
(nachfolgend „Cityparks“)
und Verbrauchern sowie Unternehmern (nachfolgend „Kunde“) über die Buchung von Valet-Parkdienstleistungen über die Webseite.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(3) Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Cityparks stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand (Valet-Service)
(1) Cityparks bietet einen Valet-Parkservice an Flughäfen an.
(2) Der Kunde übergibt sein Fahrzeug am vereinbarten Terminal an einen Mitarbeiter von Cityparks. Das Fahrzeug wird auf einer geeigneten Parkfläche abgestellt und nach Rückkehr wieder am vereinbarten Terminal übergeben.
(3) Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht.
(4) Cityparks ist berechtigt, das Fahrzeug zur Durchführung der vereinbarten Leistung zu bewegen, umzuparken oder auf einer geeigneten Parkfläche abzustellen. Dies kann auch Fahrten von bis zu 30 km Entfernung vom jeweiligen Flughafen umfassen.
(5) Zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebsablaufs ist Cityparks berechtigt, das Fahrzeug vor der endgültigen Abstellung auf dem vorgesehenen Parkplatz zwischenzuparken. Gleiches gilt im Rahmen der Rückgabe des Fahrzeugs. Das Fahrzeug kann insbesondere zur Vorbereitung der Rückgabe vorübergehend auf einem anderen geeigneten Stellplatz abgestellt werden.
(6) Für das Umparken, die Vorbereitung der Fahrzeugübergabe sowie zur Durchführung des Valet-Services kann das Fahrzeug vorübergehend auch im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, soweit dies im Rahmen der ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistung erforderlich ist.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite stellt kein verbindliches Angebot dar.
(2) Mit Absenden der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
(3) Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung per E-Mail zustande.
(4) Cityparks speichert den Vertragstext nicht dauerhaft für den Kunden abrufbar.
§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat (§ 356 Abs. 4 BGB).
(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Die Zahlung ist sofort mit Vertragsschluss fällig.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Cityparks berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen.
(4) Wird die gebuchte Parkdauer überschritten, wird eine zusätzliche Gebühr von 15 € pro Kalendertag erhoben.
§ 6 Umbuchung und Stornierung
(1) Umbuchungen sind bis 24 Stunden vor Anreise kostenfrei möglich.
(2) Stornierungen:
- Bis 24 Stunden vor Anreise: kostenfrei
- Nichterscheinen: 100 %
(3) Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung bei Cityparks.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet,
- das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Übergabeort bereitzustellen,
- wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zum Fahrzeug und zur Buchung zu machen,
- das Fahrzeug in einem verkehrssicheren und ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben,
- sicherzustellen, dass das Fahrzeug über eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV), eine gültige Prüfplakette sowie, soweit erforderlich, eine gültige Umweltplakette verfügt,
- Cityparks über bestehende Vorschäden, technische Mängel oder sonstige Besonderheiten des Fahrzeugs zu informieren.
(2) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe verkehrssicher und zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.
(3) Eine Fahrzeugannahme kann verweigert werden, wenn das Fahrzeug aufgrund seines Zustands nicht verkehrssicher ist. Dies gilt insbesondere bei stark abgefahrenen oder anderweitig erheblich beschädigten Reifen, fehlender erforderlicher Prüf- oder Zulassungsnachweise oder sonstigen Umständen, aufgrund derer eine sichere Bewegung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr nicht gewährleistet ist.
(4) Eine Fahrzeugannahme kann ferner verweigert werden, wenn sich das Fahrzeug in einem außergewöhnlich starken oder unzumutbaren Verschmutzungs- bzw. unhygienischen Zustand befindet und dadurch die Durchführung des Valet-Services oder der Schutz von Mitarbeitern und anderen Fahrzeugen beeinträchtigt wird.
(5) Im Fahrzeug dürfen keine Wertgegenstände, wichtigen Dokumente oder sonstigen persönlichen Gegenstände zurückgelassen werden. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, solche Gegenstände vor der Übergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen.
§ 8 Fahrzeugübergabe, Verspätungen und Rückgabe
(1) Die Fahrzeugübergabe muss rechtzeitig erfolgen, in der Regel mindestens 30 Minuten vor dem Check-in bzw. entsprechend den bei der Buchung angegebenen Übergabezeiten.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Cityparks unverzüglich zu informieren, wenn sich seine Ankunft bzw. die vereinbarte Fahrzeugübergabe verspätet.
(3) Bei einer verspäteten Fahrzeugübergabe kann es zu Wartezeiten und gegebenenfalls zu zusätzlichen Kosten kommen. Der Kunde hat sich in diesem Fall rechtzeitig mit dem zuständigen Personal von Cityparks in Verbindung zu setzen.
(4) Bei erheblichen Verspätungen oder wenn der Kunde eine Verspätung nicht rechtzeitig mitteilt, kann Cityparks die Annahme des Fahrzeugs verweigern, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung aufgrund der Verspätung nicht mehr gewährleistet werden kann.
(5) Cityparks übernimmt keine Gewähr dafür, dass bei einer verspäteten Fahrzeugübergabe ein gebuchter bzw. geplanter Ablauf oder eine rechtzeitige Weiterfahrt zum Flughafen noch gewährleistet werden kann.
(6) Für verpasste Flüge haftet Cityparks nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Vorzeitige Rückreise
(7) Beabsichtigt der Kunde, seine Rückreise entgegen der ursprünglichen Buchung früher anzutreten und das Fahrzeug entsprechend früher zurückzuerhalten, hat er Cityparks hierüber mindestens 24 Stunden im Voraus zu informieren.
(8) Bei einer nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilten vorzeitigen Rückreise kann eine sofortige Fahrzeugbereitstellung nicht gewährleistet werden. Die Rückgabe kann in diesem Fall verweigert bzw. auf einen späteren Zeitpunkt oder den ursprünglich gebuchten Rückgabezeitraum verschoben werden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Betriebsablaufs erforderlich ist.
(9) Aufgrund einer nicht rechtzeitig angekündigten vorzeitigen Rückreise können Wartezeiten und zusätzliche Kosten entstehen.
(10) Der Kunde hat sich auch bei einer vorzeitigen oder geänderten Rückreise rechtzeitig mit Cityparks in Verbindung zu setzen und die aktuellen Rückgabezeiten und Anweisungen zu beachten.
§ 9 Haftung und Haftungsausschlüsse
(1) Cityparks haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Cityparks nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
(4) Cityparks übernimmt keine Haftung für Gegenstände, Wertgegenstände, Dokumente oder sonstige persönliche Sachen, die der Kunde im Fahrzeug zurücklässt, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Cityparks übernimmt keine Haftung für Schäden oder Mängel, die bereits vor der Fahrzeugübergabe vorhanden waren oder auf dem technischen bzw. altersbedingten Zustand des Fahrzeugs beruhen. Dies gilt insbesondere für:
- vorhandene kleinere Schäden und Dellen,
- bereits vorhandene Kratzer,
- Steinschläge,
- Verschleißerscheinungen,
- technische Defekte,
- Motor- oder Getriebeschäden,
- Ölverlust,
- Kühlwasserverlust,
- sonstige bereits vorhandene Betriebs- oder Funktionsstörungen.
(6) Für Schäden, die aufgrund eines technischen Defekts, Verschleißes oder eines bereits bei Übergabe vorhandenen Mangels entstehen, haftet Cityparks nicht.
(7) Cityparks haftet nicht für Schäden, die durch Dritte, höhere Gewalt oder sonstige Umstände verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereichs von Cityparks liegen.
Diebstahl und Brandschäden
(8) Für Diebstahl oder Brandschäden am Fahrzeug während der vereinbarten Parkdauer haftet Cityparks nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und nur, soweit Cityparks den jeweiligen Schaden zu vertreten hat.
(9) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge im Rahmen des Betriebsablaufs vorübergehend umgeparkt, zwischengeparkt oder zur Vorbereitung der Fahrzeugrückgabe im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden können.
Nicht angenommene Fahrzeuge
(10) Wird die Fahrzeugannahme aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund verweigert, insbesondere aufgrund fehlender Verkehrssicherheit, stark abgefahrener Reifen, fehlender erforderlicher Prüf- oder Umweltplaketten, erheblicher Verschmutzung bzw. unhygienischen Zustands oder einer nicht rechtzeitig mitgeteilten erheblichen Verspätung, besteht kein Anspruch auf eine anderweitige Unterbringung des Fahrzeugs durch Cityparks.
(11) Entscheidet sich der Kunde in einem solchen Fall eigenständig für einen anderen Parkplatz, insbesondere einen kostenpflichtigen Parkplatz am Flughafen, übernimmt Cityparks keine Haftung für die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten, soweit Cityparks die Nichtannahme des Fahrzeugs nicht zu vertreten hat.
§ 10 Dokumentation und Reklamation
(1) Der Zustand des Fahrzeugs kann bei Übergabe durch Foto- oder Videoaufnahmen dokumentiert werden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Rückgabe unverzüglich und sorgfältig zu prüfen.
(3) Offensichtliche Schäden oder Beanstandungen sind möglichst unmittelbar bei der Fahrzeugrückgabe gegenüber dem Mitarbeiter von Cityparks anzuzeigen und zu dokumentieren.
(4) Soweit der Kunde nach der Rückgabe einen Schaden geltend macht, ist dieser unverzüglich gegenüber Cityparks anzuzeigen. Der Kunde hat Cityparks auf Verlangen alle zur Prüfung des Sachverhalts erforderlichen Informationen und Nachweise zur Verfügung zu stellen.
(5) Für bereits bei Fahrzeugübernahme vorhandene Schäden, Dellen, Kratzer, Steinschläge, technische Mängel und sonstige Vorschäden besteht keine Haftung von Cityparks.
§ 11 Zurückbehaltungsrecht / Pfandrecht
Cityparks steht wegen Forderungen aus dem Vertrag ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht sowie ein Pfandrecht am Fahrzeug zu (§ 647 BGB analog).
§ 12 Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 13 Datenschutz
(1) Cityparks verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO).
(2) Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Webseite.
§ 14 Gerichtsstand
(1) Für Unternehmer gilt als Gerichtsstand der Sitz von Cityparks.
(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Ihr Partner für sorgenfreies Parken
Wir bei CityParks setzen alles daran, Ihnen einen reibungslosen und sicheren Parkservice zu bieten. Diese AGB schaffen die notwendige Klarheit für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter +49 1577 2303731 oder per E-Mail an info@cityparks-stuttgart.de